§ 1 Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit privaten (§13 BGB) und gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach VOB/A.

§ 2 Angebot – Preise

Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung. Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden. Widerrechtliche Weitergaben des Angebots an mitbietende Firmen werden strafrechtlich verfolgt.

§ 3 Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

§ 4 Vergütung

Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist 8 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein.

§ 5 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme, innerhalb dieser Frist können Mängel an der Leistung geltend gemacht werden (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Es gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt: – 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen) – 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen

§ 6 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.

§ 8 Abnahme

Der Aufragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach §640 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

§ 9 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung

Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-Norm zugrunde legen. Im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis nicht vorhandene Leistungen werden auf Regie ausgeführt. Regieleistungen sind nach Beauftragung des Auftraggebers unverzüglich, spätestens am nächsten Tag gegenzuzeichnen. Werden die Regiearbeiten nicht unterschrieben werden die Arbeiten in Bezug auf Regieleistungen eingestellt.

§ 10 Sonstiges

Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sollte eine der vorstehenden Regelungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Alexander Tophofen
Geschäftsführer

08254 99 47 63
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Alexander Wanner
Malermeister

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eneri litarwan
eneri litarwan
21. Juni, 2023.
Alles perfekt gelaufen: sehr freundliche Mitarbeiter, perfekte Kommunikation, zügige Arbeit in Höchstqualität - wir sind rundum zufrieden.
Ramona Wagner
Ramona Wagner
7. Juni, 2023.
Hab mit Topi schon mehr Projekte gemacht und werd es weiterhin tun da einfach vom ersten Kontakt bis zur Ausführung der Arbeiten alles passt kann euch nur weiter empfehlen alles super
Danko Vujica
Danko Vujica
13. März, 2023.
Ich habe eine Brillux Wandfarbe von diesem Unternehmen online bestellt. Ich bin zufrieden sowohl mit der Leistung des Unternehmens als auch mit der Farbe. Nach der Bestellung es kam eine rechtzeitige Antwort durch E-Mail sowie eine schnelle Lieferung am Ende. Vielen Dank!
lionssleep1951
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8. März, 2023.
da gibt es nichts zu bemängeln, ich würde jederzeit wieder hier kaufen
Marco R.
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1. Februar, 2023.
Sehr nette Beratung und sehr gute Auswahl an kreativen Farben und gute Bastelbedarartikel. Danke für Ihre kompetente Beratung.
Thomas Gonschorek
Thomas Gonschorek
24. Januar, 2023.
Habe Brillux Anti-Schimmel bestellt. Das ist das Beste Produkt gegen Schimmel was wirklich gut ist. Kann man nur weiter empfehlen. Danke für die schnelle Lieferung.
sassi
sassi
16. November, 2022.
Super nette Leute, sehr ordentliche Arbeit. Haben eine Sattelkammer bauen lassen und die ist wirklich mega schön geworden dank der tollen Arbeit
Erich Steinhard
Erich Steinhard
28. Oktober, 2022.
Organisatorisch alles prima geklappt. Saubere Arbeit, Mitarbeiter fachlich top mit hohem Qualitätsbewusstsein.

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